Spendennachweis

Du hast uns mit deiner Spende unterstützt? Toll! Hands4Animals e.V. ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Spenden an unseren Verein von der Steuer abgesetzt werden. Das bedeutet, dass du Steuern sparen kannst, indem du uns unterstützt!

Wichtige Informationen zur Spende

✓ Spenden können von der Steuer abgesetzt werden.

✓ Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.

✓ Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

✓ Die Zuwendung muss eindeutig als Spende bzw. als Fördermitgliedsbeitrag gekennzeichnet sein.

✓ Falls wir Ihren Beitrag im Lastschriftverfahren einziehen dürfen, ist diese Zweckbestimmung erkennbar sicher gestellt.

✓ Spenden bis zu 300€ können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Lege dem Finanzamt gerne den Beleg für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300€ vor

✓ Spenden über 300€ müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Da viele Spender keine Spendenbescheinigung wünschen, erstellen wir diese nicht mehr automatisch. Damit sparen wir viel Zeit in der Administration. Auf Wunsch erstellen wir selbstverständlich deine Spendenbescheinigung. Geh hierzu bitte auf den Reiter “Spendenquittung ab 300€”

Vereinfachter Spendennachweis

Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 € (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) reichst du folgende Belege zur steuerlichen Absetzung ein:

  1. Einen Einzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung (Kontoauszug) des Kreditinstituts über die Zahlung des Zuwendungsbetrags.
    → Dabei muss die Zahlung eindeutig als Spende oder Fördermitgliedsbeitrag gekennzeichnet sein.
  2. Beleg für den vereinfachten Zuwendungsnachweis.
    → Bitte ausdrucken und deinem Einzahlungsbeleg beilegen!

Die Grenze für den vereinfachten Spendennachweis wurde vom 1. Januar 2021 von 200€ auf 300€ erhöht.

Spendenquittung ab 300€

Da viele Spender keine Spendenbescheinigung wünschen, erstellen wir diese nicht mehr automatisch. Damit sparen wir viel Zeit in der Administration. Auf Wunsch erstellen wir selbstverständlich deine Spendenbescheinigung. Um die Umwelt zu schonen und Portokosten zu reduzieren wird diese digital erstellt, sofern die Papierform nicht explizit erwünscht ist.

Bitte beachte, dass bei Spenden unter 300€ der vereinfachte Spendennachweis gültig ist.

 

 

 

Spendenquittung ab 300€ - hier anfordern

Fordere hier direkt deine Spendenbescheinigung an:

* Bitte sende uns die offizielle Spendenbestätigung von Facebook / Instagram zu, die du per E-Mail erhalten hast ** Um eine Spendenquittung anzufordern, besuche jetzt die Website von VETO, dem Initiator des Spenden-Marathon für Tiere: https://www.veto-tierschutz.de/spendenquittung-anfordern/ *** Diese Spendenquittungen werden ausschließlich von betterplace.org erstellt. Wir dürfen keine Spendenbescheinigungen erstellen.

 

 

Rechtliches

Der Verein „Hands4Animals e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes Hamburg Nord mit Bescheid vom 13.09.2012 als gemeinnützig anerkannt.

Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO).

Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Du spendest transparent, seriös und sicher

 

✓ Hands4Animals e.V. ist ein gemeinnütziger deutscher Tierschutzverein, der regelmäßig vom Staat geprüft wurde und die Erlaubnis hat nach § 11, ABS. 1, Nr. 5 TierSchG zur Vermittlung von Tieren. Zuständiges Veterinäramt Hamburg.

✓ Wir arbeiten alle ehrenamtlich, somit haben wir keine Verwaltungskosten

✓ Wir sind regelmäßig vor Ort im bosnischen sowie kroatischen Asyl, um uns einen Überblick zu verschaffen und sicherzustellen, dass unsere Hilfe dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird

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